Fachmitgliedschaft

(Statutenauszug)

Die Fachmitgliedschaft kann jedes Mitglied beantragen. Sie versteht sich als Qualitätskontrolle und dient der Gesellschaft als Übersicht über das kalligraphische Können des Mitglieds.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Gesuches, unter Vorlage mehrerer eigenhändig geschriebener kalligraphischer Arbeiten im Original, nach Beurteilung durch die Fachkommission.

Das Gesuch ist bis spätestens drei Monate vor der Generalversammlung an den Vorsitz der Fachkommission zu richten.

Die Gesellschaft kann die Fachmitglieder für Kurse, Seminare usw. an Institutionen oder Organisationen empfehlen.

Fachmitglieder setzen sich in besonderer Weise für die Förderung der Ziele der Gesellschaft ein.

Sie dürfen ihre Aktivitäten (berufliche Werbung, Seminare, Kurse, Ausstellungen etc.) unter Gebrauch des Gesellschafts-Logos veröffentlichen und durchführen.

Die Fachkommission führt regelmässig mit den Fachmitgliedern ein Standortgespräch durch.